Programme, Projekte und Tätigkeiten zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
Das Zwischenstaatliche Komitee wählt in regelmäßigen Abständen nationale, subregionale oder regionale Programme, Projekte und Tätigkeiten zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, welche den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens am besten entsprechen.
Die Kriterien zur Aufnahme eines Programms in die Best-Practice Liste sind:
- Gemäß Artikel 2.3 der Konvention beschäftigt sich das Programm mit Erhaltung.
- Das Programm fördert die Koordination von Leistungen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes auf regionaler, subregionaler und/oder internationaler Basis.
- Das Programm spiegelt die Grundsätze und Ziele der Konvention wider.
- Das Programm muss nach seiner Beendung einen effektiven Beitrag zur Lebensfähigkeit des betreffenden immateriellen Kulturerbes veranschaulichen. Auch während der Projektlaufzeit muss diese Bedingung wesentlich erfüllt werden.
- Das Programm wird durch Mithilfe der Gemeinschaft, Gruppe oder gegebenenfalls von Einzelpersonen, und deren vorausgehender Einwilligung, umgesetzt.
- Das Programm möge als regionales, subregionales oder internationales Modell zur Erhaltung von Tätigkeiten dienen.
- Die Antragsstaaten und Durchführungsstellen, ebenso wie die betroffene Gemeinschaft, Gruppe oder gegebenenfalls Einzelpersonen sind bereit, sich an der Verbreitung der best practices zu beteiligen, sollte ihr Programm, Projekt oder ihre Tätigkeit ausgewählt werden.
- Das Programm weist Erfahrungen auf, welche für eine Bewertung ihrer eigenen Resultate empfänglich sind.
- Das Programm ist in erster Linie an die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer angepasst.