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Dokumentenerbe

„Memory of the World“/„Gedächtnis der Menschheit“  
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek

Bannandrohungsbulle Martin Luther "Exsurge Domine"
, aufgenommen 2016

Mit der feierlichen päpstlichen Urkunde, nach dem Bleisiegel "Bulle genannt, drohte Papst Leo X. Martin Luther den Kirchenbann, also die Exkommunikation aus der Heilsgemeinschaft an.

Er wird zum Widerruf seiner Thesen aufgefordert - 41 Sätze aus seinen Schriften werden in der Urkunde zitiert und als falsch, ärgerniserregend oder anstößig bezeichnet. Der kanonische Prozess gegen Luther war seit 1518 eingeleitet, nun 1520 gab der Papst ihm noch zwei Monate Zeit, seine aus Sicht der Kirche ketzerischen Absichtne aufzugeben. Martin Luther reagierte darauf mit der Veröffentlichung weiterer Schriften und, nach Ablauf der Frist, einer öffentlichen Verbrennung eines Drucks der Bulle in Wittenberg. Damit demonstrierte Luther seinen endgültigen Bruch mit Rom. Am 3. Januar 1521 wurde Luther mit der Bannbulle "Decet Romanum Pontificem" aus der Kirche ausgeschlossen. Die Androhung des Kirchenbanns gegen Martin Luther stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Kirchenspaltung dar, die den Verlauf der europäischen Geschichte der folgenden Jahrhunderte entscheidend prägen sollte.

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ID: 636

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