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Welterbe

Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert  
Foto: © Alexander Eugen Koller

Die Konvention

Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Die Welterbekonvention, eigentlich das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit (Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage), wurde am 16. November 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. In 38 Artikel sind  die Rahmenbedingungen, Kriterien  und Abläufe festgeschrieben, die nun die völkerrechtliche Basis für das Weltkultur bzw. Weltnaturerbe bilden. Es beschreibt die Pflichten der Vertragsstaaten und ihre Aufgaben zum Schutz und zur Erhaltung ihrer Stätten.  Des Weiteren definiert es die Aufgabe des Welterbekomitees, die Wahl seiner Mitglieder und ihre Mandatsdauer. Sie bestimmt die Fachorganisationen, die das Komitee zur Beratung beiziehen kann, legt die Verwaltung und Verwendung des Welterbefonds fest und regelt die Modalitäten der internationalen Hilfeleistung. Artikel 11 der Konvention legt etwa die Führung der Welterbeliste durch das Komitee fest.

Die Operativen Richtlinien  (idF 2019) geben detailierte Angaben zur praktischen Umsetzung der Welterbekonvention und leiten die Vertragsstaaten an, wie das Übereinkommen anzuwenden ist. Sie sind neben dem Konventionstext das zweite grundlegende Dokument und werden regelmäßig vom Welterbekomitee den Entwicklungen des Welterbekonzeptes angepasst.


Hintergrund

Als Ägypten 1960 mit dem Bau des Nil-Staudamms bei Assuan begann, hatte dies drastische Auswirkungen auf die an den Nilufern gelegenen Kulturstätten: ganze Tempelanlagen drohten in den Fluten des entstehenden Nassersees zu versinken und unwiederbringlich verloren zu gehen. Diese Bedrohung rief die Internationale Gemeinschaft auf den Plan, die in einer von der UNESCO koordinierten Rettungsaktion zwischen 1963 und 1968 die Tempelanlagen von Abu Simbel und Philae zerlegten und an anderer, höhergelegener Stelle wieder aufbauten. Die Hälfte der dafür benötigten 80 Millionen US-Dollar (äquivalent zu mehr als 600 Millionen US-Dollar heute) wurde von rund 50 Staaten aufgebracht, da erkannt wurde, dass ein Verlust dieser Denkmäler einen Verlust für die gesamte Menschheit darstellen würde.

Dieses gemeinsame Unterfangen weckte das Bewusstsein dafür, dass es Denkmäler, Bauten oder Orte auf der ganzen Welt gibt, deren Erhalt im Interesse der gesamten Menschheit steht, da sie einzigartige Zeugnisse der Menschheits-, Natur- und Kulturgeschichte darstellen.  Um diese für kommende Generationen zu bewahren, wurde 1972 ein völkerrechtliches Instrument geschaffen, das die Basis für die internationale Zusammenarbeit zum Schutz dieser Stätten bildet: die Welterbekonvention.


Podcast: Geschichte der Welterbekonvention

Anlässlich des Jubiläums "50 Jahre Welterbekonvention - 30 Jahre Ratifizierung durch Österreich" widmet sich die Ö1-Reihe "Betrifft: Geschichte" in fünf Episoden der Geschichte der UNESCO-Welterbekonvention. Alle Folgen zum Nachhören gibt es hier.


Weiterführende Links

  • Liste der Vertragsstaaten
  • Website des Welterbe-Zentrums