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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

Republik Österreich informiert UNESCO über Maßnahmen zum Erhalt der gefährdeten Welterbestätte Wien

19.04.2019

Das Bundeskanzleramt hat - wie mit der UNESCO vereinbart - am 19. April 2019 mit dem SOC/DSOC Report (Desired State of Conservation Report) über geplante Maßnahmen, die Welterbestätte Wien betreffend, nach Paris berichtet. Bundesminister Gernot Blümel betont darin, die Welterbestätte erhalten zu wollen, wenn erforderlich, auch mit rechtlichen Schritten gegenüber der Stadt Wien. Ebenso wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die für das Projekt "Heumarkt" eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht. Auf Grundlage dieses Berichts entscheidet das Welterbekomitee dann im Juli 2019 über weitere Schritte. Die nächste Sitzung des Welterbekomitees findet von 30. Juni - 10. Juli 2019 in Baku, Aserbaidschan statt.

Das ‚Historisches Zentrum von Wien‘ wurde seitens des UNESCO-Welterbekomitees 2017 auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. Das veranlasste die Bundesregierung 2018, einen Drei-Stufen-Plan zu konzipieren, um mit Unterstützung von externen Gutachtern und ICOMOS ExpertInnen die Lage zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Am 19. April 2019 wurde seitens der Republik Österreich wie vereinbart der SOC/DSOC Report (Desired State of Conservation Report) zum Welterebezentrum nach Paris geschickt.  Hier nimmt das Bundeskanzleramt Stellung zu geplanten Maßnahmen rund um die gefährdete Welterbestätte Wien. Tenor des Reports: Die Bundesregierung will alles daran setzen, das 'Historische Zentrum von Wien' als Welterbestätte zu erhalten.

Grundlage für diesen Bericht waren zwei vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Analysen: Der Ergebnisbericht (Advisory Mission Report) von ICOMOS International  (beratendes Gremium der UNESCO, International Council for Monuments and Sites / Internationaler Rat für Denkmalpflege) sowie das Gutachten des Welterbeexperten Dr. Michael Kloos zur Welterbestätte Wien liegen seit 18. März 2019 vor - und bestätigen alle Einschätzungen und Forderungen der letzten Jahre. Bundesminister Gernot Blümel kommentierte den ICOMOS Bericht als „verheerend“, spricht von langjährigen Versäumnissen und verspricht allen UNESCO und ICOMOS Forderungen nachzukommen. Der außergewöhnliche universelle Wert („outstanding universal value“, OUV) der Stätte ist durch die Entwicklungen der letzten Jahre äußerst gefährdet. 

Zentrale Aussagen des Advisory Mission Reports:  

Im Kontext der bereits zugelassenen städtebaulichen Veränderungen der historischen Stadtlandschaft seit 2001 ist das Projekt Heumarkt in der derzeitigen Planung nicht mit dem Schutz und dem Erhalt des einzigartigen Historischen Charakters der Welterbestätte vereinbar. Darüber hinaus empfehlen die Expert*innen der Mission eine Nachschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Welterbestätten sowie die Ausarbeitung eines umfassenden Managementplans für das Historische Zentrum von Wien. Eine zweijährige Phase zur Überarbeitung des Bauprojekts sowie für weitere ‚corrective measures‘ wird Österreich empfohlen.

Die Mission empfiehlt, dass der Vertragsstaat den Welterbestatus als Schutzkategorie in der nationalen Denkmalschutzgesetzgebung verankert.

Managementsystem und -strukturen für die Stätte sind unzureichend und haben zu einer Erosion des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV) der Stätte seit seiner Einschreibung geführt.

Bauprojekt am Heumarkt
Das geplante Projekt am Heumarkt hat in seiner derzeitigen Form deutliche negative Auswirkung auf den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) der Stätte, in erster Linie infolge seiner bedeutenden negativen visuellen Auswirkungen. Das Projekt bedroht eindeutig die Erhaltung und den Wert der Stätte.

Die Bundesregierung, als Vertragsstaat zur Konvention, sollte mit dem Investor in Verhandlungen treten und ferner schadensmindernde Maßnahmen erarbeiten, um die Auswirkungen zu vermeiden.

Karlsplatz
Betreffend die Projekte Wien Museum und Winterthur Gebäude, sowie die damit einhergehende Neugestaltung des Areals Karlsplatz/Resselpark äußerten sich die Expert*innen grundsätzlich positiv in Bezug auf die unternommenen Adaptierungen der Pläne und sehen das Potential einer städtebaulichen Aufwertung des Areals. Besonders die architektonische Trennung von Wien Museum und Winterthur Gebäude sowie das Abrücken des Winterthurgebäudes von der Karlskirche werden positiv bewertet. Ein umfassendes Heritage Impact Assessment sei angesichts der Änderungen nicht notwendig, allerdings wird empfohlen, die Finalisierung der Pläne in Bezug auf architektonische Details, Materialität etc. im Austausch mit ICOMOS zu unternehmen.

Palais Schwarzenberg und Garten
In Bezug auf die Situation des Schwarzenberg Gartens werden sowohl das Fehlen eines umfassenden gesetzlichen Schutzes für die historische Gartenanlage als auch das Nichtvorhandensein längerfristiger, nachhaltiger Entwicklungskonzepte für das historisch bedeutende Ensemble moniert. Die bereits in der Umsetzung befindlichen Projekte (Belvedere Stöckl, Hotelbauten, Renovierungen u.a) werden seitens der Expert*innen der Advisory Mission kritisch gesehen. Es wird dringend empfohlen, jegliche Umsetzungen der aktuellen Pläne anzuhalten, bis die potenziellen Auswirkungen auf den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) der Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ im Rahmen eines umfassenden Heritage Impact Assessments (HIA) erfasst werden.

Die Erosion des Gründerzeitbestands der Stadt ist deutlich und zeigt sich an der großen Zahl an Dachausbauten und -erweiterungen, die seit der Einschreibung 2001 unternommen wurden. Diese Entwicklung erfordert Augenmerk und Behebung.

Kommentare

Gabriele Eschig, Generalsekretärin der Österreichischen UNESCO-Kommission:

„Der umfangreiche ICOMOS-Report hat erneut klargestellt, dass das Bauprojekt am Heumarkt in dieser Form nicht mit der Selbstverpflichtung Österreichs zum Schutz der Welterbestätte im Rahmen der Welterbekonvention vereinbar ist. Seit 2012 wurde dies seitens der UNESCO auch immer wieder deutlich und transparent kommuniziert. Die Bundesregierung hat am 18. März mitgeteilt, dass der Bericht "an Deutlichkeit nicht zu überbieten ist". BM Gernot Blümel erteilt dem Bauprojekt in der aktuellen Form eine Absage und will allen UNESCO und ICOMOS Forderungen nachkommen. Ich freue mich sehr, dass es nach langen Jahren der Unklarheit nun ein klares Committment zum Erhalt des Weltkulturerbes Wien gibt."

Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission:

Der Ergebnisbericht der Advisory Mission (ICOMOS-Report) hat alle bisherigen Einschätzungen bestätigt. Die Welterbestätte Wien wird nach wie vor als gefährdet eingestuft. Wie seit Jahren seitens der UNSCO kommuniziert, geht es laut Bericht bei der Gefährdung nicht nur um das Bauprojekt am Heumarkt, sondern um das kumulative Zusammenwirken der baulichen Maßnahmen seit 2001. Dazu kommen der fehlende Managementplan, der unzureichende Schutz in der Verankerung der Stadtplanungsinstrumente sowie die mangelnden Rücksicht auf die historische Baubsubstanz. Wien soll und darf kein Museum sein und auch die Notwendigkeit einer städtebaulichen Aufwertung des Areals 'Intercontinental / Wiener Eislaufverein' ist evident. Ich hoffe, dass nun der Weg frei ist, für eine welterbeverträgliche, sensible städtebauliche Lösung, wie sie seitens der UNESCO und ICOMOS empfohlen wird, und die der architektonischen Qualität von Wien gerecht wird.“

Ausblick
Das Bundesverwaltungsgericht hat im April 2019 entschieden, dass es  für das Bauprojekt am Heumarkt doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben muss. Der Investor will hier in Revision gehen. Es ist jedoch unrealistisch, dass in den nächsten beiden Jahren ein Baustart erfolgen kann. Die Stadt Wien plant eine zweijährige Nachdenkpause zur Überarbeitung des Bauprojekts am Heumarkt sowie zur Erstellung eines Managementplanes. Nachdem die Bautätigkeiten vorläufig gestoppt sind und weitere Maßnahmen seitens der Bundesregierung angekündigt sind, wird Wien voraussichtlich auf der Liste der gefährdeten Welterbestätten verbleiben. Darüber entschieden wird bei der nächsten UNESCO-Welterbekomitee-Sitzung  in Baku, Aserbaidschan, 30. Juni - 10. Juli 2019.

Das Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Neuaufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste, befasst sich mit dem Erhaltungszustand der eingeschriebenen Stätten und entwickelt Lösungen für gefährdete Stätten.

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