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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO Stellungnahme zum Bauprojekt am Heumarkt anlässlich der Pressekonferenz der Stadt Wien

13.12.2016

Welterbe Wien

Österreichische UNESCO-Kommission nimmt Stellung zur heutigen Pressekonferenz der Stadt Wien: Die neuen Pläne für das seit 2012 umstrittene Bauprojekt 'Hotel Intercontinental / Eislaufverein / Konzerthaus“ am Heumarkt.

Gesamthöhe nur auf 66,3 m reduziert, Aberkennung des Welterbestatus droht.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz, am 13.12.2106, präsentierten Bürgermeister Michael Häupl und Stadträtin Maria Vassilakou die adaptierten Baupläne für das seit 2012 umstrittene Projekt "Hotel Intercontinental / Eislaufverein / Konzerthaus“ am Heumarkt. Die UNESCO fordert seit 4 Jahren, das letzte Mal im Juli 2016 im Rahmen der Welterbekomitee-Tagung in Istanbul konkrete Änderungen des Bauprojektes ein, um den „außergewöhnlichen universellen Wert“ und damit den Welterbestatus des „Historischen Zentrums von Wien“ aufrecht erhalten zu können.

Die Gesamthöhe des Projekts mit den neu festegesetzten 66,3 m (statt ursprünglich 73 m) entspricht nicht den Vorgaben - die UNESCO fordert seit 2012 die maximale Bauhöhe mit
43 m zu begrenzen. Auch die Stadtplanungsinstrumente zum Schutz des Welterbes waren lt. UNESCO unzureichend - auch hier wurden bis dato keine wesentlichen Verbesserungen erarbeitet.

"Nach vier Jahren Befassung und Beanstandung des Projekts am Heumarkt durch die UNESCO hat die Stadt Wien nun auch den letzten sehr präzisen Vorgaben des Komitees im Juli 2016 nicht entsprochen: maximale Gebäudehöhe 43 m und Erarbeitung weltererbeverträglicher  Planungsinstrumente zum Schutz der Welterbestätte. Diese Vorgaben sind nicht mehr verhandelbar,so Dr. Eva Nowotny, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.

Der nächste Schritt ist nun eine weitere Befassung des Welterbekomitees im Juli 2017 in Krakau - werden keine Änderungen vorgenommen, wird das „Historische Zentrum von Wien“ sehr wahrscheinlich auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt und danach der Welterbestatus aberkannt. 

 "Welterbe bedeutet, kulturelles Erbe von außergewöhnlichem universellen Wert für nachfolgende Generationen zu schützen und zu erhalten. Die Welterbestätte Wien umfasst weniger als 2 Prozent des gesamten Stadtgebietes von Wien. Die Begründung für die Aufnahme in die Welterbeliste war: Das historische Stadtzentrum Wien zählt in der Geschlossenheit seiner historisch gewachsen Stadtstruktur zu den schönsten und bedeutendsten Stadtdenkmälern Europas und spiegelt die großen Entwicklungsstufen - Mittelalter, Barock und Gründerzeit - auf beeindruckende Weise wider. Die Welterbestätte umfasst eine Kernzone von ca. 3,7 km2 und eine Pufferzone von 4,6 km2 - das 2001 als Welterbe aufgenommene 'Historische Zentrum von Wien' umschließt die Innere Stadt sowie Areale von Schloss Schwarzenberg, Schloss Belvedere und dem Kloster der Salesianerinnen am Rennweg. Das Heumarkt Projekt liegt in der Kernzone, dem sensibelsten Teil einer Welterbestätte,“ so Gabriele Eschig, Generalsekretärin der Österreichischen UNESCO-Kommission. 

Hintergrund

Die Vertragsstaaten bewerben sich für den Eintrag in die Welterbeliste und verpflichten sich durch die Einschreibung, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu erhalten. Das Welterbekomitee (bestehend aus 21 Staaten, die alle sechs Jahre von den Mitgliedsstaaten gewählt werden)  überprüft regelmäßig den Erhaltungszustand der Welterbestätten und fordert Verbesserungsmaßnahmen, wenn es den außergewöhnlichen universellen Wert gefährdet sieht.

Das UNESCO Welterbe-Komitee stellte, wie bereits regelmäßig seit 2012, im Juli 2016 im Rahmen der Tagung in Istanbul fest, dass sich das Bauprojekt am Heumarkt in seiner jetzigen Form negativ auf den außergewöhnlichen universellen Wert der Historischen Innenstadt auswirkt und forderte Planungsänderungen in Bezug auf Höhe (max. Gebäudehöhe 43 m), Maßstab, Masse und Gestaltung des Bauprojekts.Österreich wurde aufgefordert, bis zum Februar 2017 einen aktualisierten Bericht über die Umsetzung der oben erwähnten Maßnahmen vorzulegen.

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