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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO-Welterbetagung: Vorerst kein Welterbestatus für den Donaulimes

06.07.2019

Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute, am 6. Juli, entschieden, den „Donaulimes“ wegen kurzfristiger Änderungen Ungarns vorerst nicht in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt einzutragen. Der Antrag wurde zur Überarbeitung an die beteiligten Vertragsstaaten zurückverwiesen, um den vier einreichenden Staaten Österreich, Deutschland, Slowakei und Ungarn zu ermöglichen, die allfällige Änderung in Abstimmung mit dem Internationalen Rat für Denkmalpflege ICOMOS vorzunehmen. Für die Einreichung 'Großglockner Hochalpenstraße' sieht das Welterbekomitee, wie schon berichtet, ein „deferral“, also einen Aufschub vor, um entsprechende Nachschärfungen der Nominierung zu ermöglichen. Das Einreichdossier soll überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens in zwei Jahren, erneut eingereicht werden.

Die transnationale Einreichung „Donaulimes“ wird dieses Jahr nicht in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt eingetragen.

Damit reagiert das Welterbekomitee auf eine kürzlich erfolgte Entscheidung Ungarns, einen Teil im Bereich der archäologisch erhaltenen römischen Stadt Aquincum im Norden von Budapest aus der transnationalen seriellen Nominierung herauszunehmen.

Da Änderungen an Dossiers nach dem 28. Februar im Jahr der Entscheidung aufgrund der UNESCO-Richtlinien formal nicht möglich sind, muss nun seitens des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) evaluiert werden, inwiefern die Herausnahme eines Teils eines „component parts“ die Integrität der gesamten Nominierung beeinflusst.

Im Rahmen einer „Advisory Mission“ bis Ende des Jahres soll nun geklärt werden, inwiefern sich die Änderung der Grenzziehung auf die gesamte Einreichung bzw. den „Outstanding universal Value“ dieser potenziellen Stätte auswirkt.

Mitglieder des Welterbekomitees hoben die positive Evaluierung des ursprünglichen Dossiers sowie die intensive Arbeit hervor, die bereits in diese Nominierung geflossen ist und zeigten sich zuversichtlich, dass eine Lösung für die eine zukünftige Einschreibung gefunden werden könne.

„Wenngleich es natürlich sehr bedauerlich ist, dass die so aussichtsreiche Einschreibung des Donaulimes auf die Welterbeliste nun nicht in diesem Jahr möglich ist, wurde in der Einreichphase wiederholt die Bedeutung dieser Nominierung auf internationaler Ebene bestätigt. Die Zeichen stehen gut, dass in intensiver Zusammenarbeit der vier Staaten eine Lösung gefunden wird, die eine erfolgreiche Einschreibung im kommenden Jahr ermöglicht“, so Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.


Hintergrund

Die Welterbe-Nominierung „Donaulimes“ (römische Militärgrenze) wurde von 4 Staaten (Österreich, Deutschland, Slowakei und Ungarn) eingereicht. Insgesamt besteht die nominierte Welterbestätte entlang der Donau aus 98 Komponenten, von denen einige wiederum aus mehreren  Teilkomponenten  zusammengesetzt sind. Österreich ist mit 22 archäologischen Stätten (components) an dieser Welterbestätte vertreten. Die ungarische Regierung hatte kurzfristig einen Teil eines „component parts“ des antiken Aquincum (Budapest) aus der Welterbenominierung zurückgezogen und damit den Erfolg der Einschreibung verhindert.

Donaulimes als Teil des großen UNESCO-Welterbe-Projekts „Frontiers of the Roman Empire“ (Grenzen des Römischen Reichs)

Beim „Limes“ handelt es sich um die Außengrenze des antiken römischen Reiches bzw. um das zur Sicherung dieser Grenze errichtetem System an Befestigungsanlagen. Der Limes erstreckte sich, entsprechend der Ausdehnung des Imperium Romanum, von Großbritannien über Mittel- und Osteuropa und den Nahen Osten bis nach Nordafrika.

Die UNESCO strebt die vollständige transnationale Einschreibung der „Grenzen des Römischen Reiches“ an, das sind rund 6.000 km römische Befestigungsanlagen von der Atlantikküste im Norden Großbritanniens durch ganz Europa bis zum Schwarzen Meer und vom Roten Meer über Nordafrika bis zum Atlantik. Unter dem Projekttitel „Frontiers of the Roman Empire“ (Grenzen des Römischen Reichs) soll zukünftig der gesamte Verlauf des Limes als UNESCO-Welterbe in den Schutz der internationalen Staatengemeinschaft gestellt werden.

Der Donaulimes, also die Befestigungsanlagen entlang der Donau in Bayern, Österreich, Slowakei und Ungarn bildet, nach dem Hadrians- und Antoninuswall in Großbritannien (1987/2008) sowie dem „Obergermanisch-Raetischen Limes“ in Deutschland (2005) den dritten Teilabschnitt dieses Großprojekts. Der transnationale Einreichprozess war mit jahrelangen, intensiven wissenschaftlichen Vorstudien im Bereich der archäologischen Forschung verbunden.

Großglockner Hochalpenstrasse  - Detailliertere Einreichung erwartet

Für die Einreichung 'Großglockner Hochalpenstraße' sieht das Welterbekomitee ein „deferral“, also einen Aufschub vor, um entsprechende Nachschärfungen der Nominierung zu ermöglichen. Das Einreichdossier soll überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens in zwei Jahren, erneut eingereicht werden. Vor allem die Signifikanz des OUV (Outstanding Universal Value) muss noch besser begründet werden. 
Seitens einiger Staaten wurde die Bedeutung der Großglocknerhochalpenstraße aber hervorgehoben und betont, dass eine etwaige Einschreibung der Stätte eine Lücke auf der Welterbeliste in Bezug auf Denkmäler in Verbindung mit der Geschichte der Motorisierung schließen würde. Das Welterbekomitee begrüßte die Bereitschaft von Österreich, die ICOMOS-Empfehlungen aufzunehmen und  erwartet eine detailliertere Einreichung. 

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Eine Komponente des Donaulimes in Österreich:Das Heidentor im Archäologischen Park Carnuntum.
© Archäoligischer Park Carnuntum_Stefan Baumann
Der „Donaulimes“ ist eine gemeinsame Einreichung von Deutschland, Österreich, Slowakei und Ungarn und bezeichnet den Teil der römischen Militärgrenze entlang der Donau. In Österreich finden sich viele Türme und Kastelle, wie zum Beispiel der Hungerturm in Traismauer.
© Donau Niederösterreich Steve Haider

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