Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe

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Das UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO im Jahr 2003 beschlossen und stellt eine von sieben UNESCO-Konventionen im Bereich Kultur dar.

Seine vier Hauptziele sind:

  • die Erhaltung immateriellen Kulturerbes,
  • die Sicherung des Respekts vor dem immateriellen Kulturerbe von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen,
  • die Schaffung von Bewusstsein für und die Anerkennung der Bedeutung immateriellen Kulturerbes auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene
  • sowie die Unterstützung internationaler Zusammenarbeit.

Die Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission ist mit der Umsetzung des Übereinkommens und der Erstellung des Nationalen Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Österreich betraut.