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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Sichtbarmachung guter Erhaltungsmaßnahmen im Immateriellen Kulturerbe: Ergebnisse der internationalen Arbeitsgruppe

Vom 4. bis 5. Juli 2023 fand eine wichtige Sitzung der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe statt, um über eine umfassendere Umsetzung von Artikel 18 des Übereinkommens von 2003 zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes zu diskutieren. Vertreter*innen der Vertragsstaaten und eingeladene Beobachter*innen nahmen an dieser Sitzung teil, um die Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs und der Sichtbarkeit guter Erhaltungsmaßnahmen zum Immateriellen Kulturerbe zu erörtern. Darunter auch die Schaffung einer Online-Plattform für den weiteren Austausch von Ausübenden und Personen rund um Elemente des Immateriellen Kulturerbes.

Artikel 18 der Konvention besagt: "...Das zwischenstaatltiche Komittee wählt in regelmäßigen Abständen nationale, subregionale und regionale Programme, Projekte und Aktivitäten zum Erhalt des Kulturerbes aus, die seiner Ansicht nach die Grundsätze und Ziele dieses Übereinkommens am besten widerspiegeln [...] Das Komitee begleitet die Durchführung dieser Projekte, Programme und Aktivitäten durch die Verbreitung bewährter Praktiken mit Hilfe von Mitteln, die er selbst bestimmt."

Bereits im April 2023 trafen sich Expert*innen des Immateriellen Kulturerbes in Schweden zur Erarbeitung von Möglichkeiten, Artikel 18 breiter und effizienter umzusetzen. Die Ergebnisse und Gedanken dieser Expert*innen, bildeten die Grundlage der Diskussion der Arbeitsgruppe im Juli 2023. Darauf basierend wurde während der Sitzung insbesondere das Thema des Registers guter Praxisbeispiele intensiv behandelt. Das Register hat auf internationaler Ebene nur 33 Eintragungen, was im Vergleich zu den 569 Eintragungen in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes und den 76 Eintragungen des dingend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes vergleichsweise gering ist. Die Arbeitsgruppe schlug vor, die Auswahlkriterien für das Register zu vereinfachen, indem bestimmte Kriterien zusammengelegt und andere gestrichen werden. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Zugang zum Register zu vereinfachen und mehr Eintragungen zu generieren, wodurch eine breitere Auswahl an guten Praktiken als Inspirationsquelle vorhanden ist.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Schaffung einer eigenen Online-Plattform für den Austausch von Erfahrungen bewährter Erhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Diese Plattform sollte Gemeinschaften, Träger*innen des immateriellen Kulturerbes, Expert*innen, NGOs und anderen Interessengruppen ermöglichen, bewährte Erhaltungsmaßnahmen auszutauschen, zusammenzuarbeiten und voneinander zu lernen. Bei der kommenden achtzehnten Tagung des zwischenstaatlichen Kommittees im Dezember 2023 in Kasane, Botswana, werden die Diskussionsergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe erneut aufgegriffen und zur weiteren Absegnung der Vertragsstaatenkonferenz Sommer 2024 vorgelegt. Da die Erstellung einer solchen Plattform (teils erhebliche) finanzielle Implikationen hat, sind weitere Diskussionen und Entscheidungen durch das Komitee wichtig. 

Die Überlegungen zur umfassenderen Umsetzung von Artikel 18 wurden durch das Königreich Schweden finanziert, da die erhöhte Beteiligung der Gemeinschaften und Träger*innen des lebendigen Erbes, sowie ein umfangreicherer Austausch zu bewährten Erhaltungsmaßnahmen wichtige Ziele der Konvention sind. Es bleibt zu hoffen, dass diese Bemühungen dazu beitragen werden, den Austausch und die Zusammenarbeit im Bereich der Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes zu stärken und die wertvollen Beiträge der Gemeinschaften in den Vordergrund zu stellen.

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